In diesem Beitrag beschäftigen wir uns mit der Gewinnverteilung einer OHG (offenen Handelsgesellschaft).
Zunächst einmal muss man unterscheiden: Entweder es ist im Vertrag festgelegt, was natürlich dann von Fall zu Fall variiert, oder man geht nach § 121 HGB.
Dieser besagt, dass jeder 4% vom eingebrachten Kapital bekommt, der Rest des Gewinns wird nach Köpfen verteilt.
Beispiel Rechnung zur Gewinnverteilung der OHG
Eine OHG besteht aus 3 Gesellschaftern, A ist mit 300.000 Euro beteiligt, B besitzt 30%, C besitzt 20 %. Wie hoch ist die Gewinnausschüttung der einzelnen Gesellschafter, wenn ein Gesamtgewinn von 100.000 vorliegt?
A besitzt 50%, den B+C besitzen 50% (30%+20% = 50%) —> 100-50 = 50.
Gesellschafter | Anteil | 4% | Rest | Gesamt |
A | 300.000 | 12.000 | 25.333 | 37.333 |
B | 180.000 | 7.200 | 25.333 | 32.533 |
C | 120.000 | 4.800 | 25.333 | 30.133 |
Gesamt | 600.000 | 24.000 | 76.000 | 100.000 |
Ich hoffe nach diesem Beispiel ist alles klar, falls nicht stellt gerne eure Frage zur Gewinnverteilung bei einer OHG.