Schlagwort: Verfassung DDR

  • Die Verfassung der DDR

    Die Verfassung der DDR

    Art.1:
    Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer Staat derArbeiter und Bauern. Sie ist die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-­‐leninistischen Partei.

    Deutschland ist eine unteilbare demokratische Republik[…]es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit

    • Grundrechte:
      o wurden ständig verletzt

    • Weimarer Verfassung als Vorbild mit marxistischen Abänderungen

    • sozialistische Gesellschaftsordnung

    • keine Gewaltenteilung

    • streng zentralistisch