Die Verfassung der DDR
• Art.1:
Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer Staat derArbeiter und Bauern. Sie ist die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-‐leninistischen Partei.
Deutschland ist eine unteilbare demokratische Republik[…]es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit
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Grundrechte:
o wurden ständig verletzt -
Weimarer Verfassung als Vorbild mit marxistischen Abänderungen
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sozialistische Gesellschaftsordnung
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keine Gewaltenteilung
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streng zentralistisch
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