Im Folgenden ein Lernzettel mit allem Wichtigen was man über die KG für das Abi in BWL wissen muss, der Inhalt ist auch HIER als PDF ausdruckbar.
KG (Kommanditgesellschaft)
Es gilt immer der Gesellschaftsvertrag vor dem Gesetz!
Innenverhältnis (Geschäftsführung)
Nur Komplementäre, Kommanditisten sind ausgeschlossen.
Bei außergewöhnlichem Geschäften haben Kommanditisten jedoch Mitspracherecht! (§164) und alle Komplementäre müssen zustimmen (§116)
Durch Regelung im Gesellschaftsvertrag kann Kommanditist Rechte erhalten.
Außenverhältnis (Vertretung)
Kommanditisten sind ausgeschlossen, Komplementäre haben Einzelvertretung, auch bei außergewöhnlichen Geschäften. (§125)
Vertretungsrecht für Kommanditisten ausgeschlossen (§170), durch Regelung im GV Möglichkeit Prokurist zu werden.
Schulden
Vor Eintragung ins Handelsregister haftet Kommanditist (§176)
Neuer Komplementär haftet auch für alte Schulden (§161)
Haftung
Bis zum HR Eintrag haften Kommanditisten voll, auch bei Neueintritt (§176)
Kommanditisten haften bis zur Höhe ihrer noch nichteingezahlten Einlagen (§171) (auch Schulden)
Kündigung
Muss mindestens 6 Monate vor Ende des Geschäftsjahres erfolgen. (§132)
Kontrollen
Kommanditisten haben ein jährlich einmaliges Kontrollrecht für Jahresabschluss etc. (§166)
Andere Beteiligungen
Komplementäre haben Wettbewerbsverbot (§112)
Für Kommanditisten gibt es kein Wettbewerbsverbot (§165)
Privatentnahmen
Komplementäre bis 4% der Einlagen (§122)
Gründe für Gründen einer KG
-
mindestens 1 Vollhafter (hohe Kreditwürdigkeit!)
-
Privatentnahmen sind möglich
-
Ausnutzung vieler Kenntnisse und Fähigkeiten der Gesellschafter
-
Verteilung des Unternehmerrisikos
Gewinnverteilung (ebenso Verlustverteilung)
(§167) jeder 4% seiner erbrachten Einlagen, der Rest im Verhältnis der Kapitaleinlagen
Offene Selbstfinanzierung:
Nur Komplementäre tragen bei!
Komplementäre: Gesamtgewinn – Gehalt – Privatentnahmen = Anteil an Selbstfinanzierung
Schreibe einen Kommentar