Uno Aufbau
Allgemeines
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gegründet am 26. Juni 1945 in San Francisco (51 Staaten)
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basiert auf Atlantikcharta von 1941, welche folgende Punkte umfasst
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Recht auf nationale Selbstbestimmung
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freier Zugang zum Welthandel und Rohstoffe für alle
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internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit
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internationale Friedensordnung
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Gewaltverzicht
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Entmilitarisierung vonKonfliktstaaten
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internationale Staatengemeinschaft zur Sicherung des Friedensbedingungens
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verfügt über keine Streitkräfte, nur über Friedenstruppen (Blauhelme)
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abhängig von den Truppen der Mitgliederstaaten
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aktuell 193 Mitglieder
Uno Generalversammlung
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wichtigstes Beratungsorgan
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jedes Mitglied hat nur eine Stimme – Prinzip der souveränen Gleichheit
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erörtert internationale Fragen und Angelegenheiten
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wählt den Generalsekretär auf Vorschlag für 5 Jahre
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wählt die nicht-ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates
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jährliche Sitzung im September
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kann völkerrechtliche Empfehlungen für Mitglieder abgeben (nicht bindend)
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trotzdem großes politisches Gewicht
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kann Vorschläge an den Sicherheitsrat abgeben
Uno Sicherheitsrat
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zentrales Entscheidungsorgan der UNO
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5 ständige Mitglieder mit Veto-Recht (Russland, USA, China, Großbritannien, Frankreich)
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10 nicht-ständige Mitglieder, jeweils 2 Jahre (aktuell: Aserbaidschan, Deutschland, Guatemala, Indien, Kolumbien, Marokko, Pakistan, Portugal, Südafrika, Togo)
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jährliche Wahl von 5 Mitgliedern für 2 Jahre
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für einen verbindlichen Beschluss (Resolution) müssen 9 von 15 Mitgliedern zustimmen
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ständiges Mitglied kann Veto-Recht einlegen und Beschluss verhindern
Uno Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC)
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54 Mitgliederstaaten
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wird von der Generalversammlung für 3 Jahre gewählt
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kümmert sich um wirtschaftliche, soziale und humanitäre Aufgaben wie z.B.
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Hebung des allgemeinen Lebensstandards
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Förderung der Menschenrechte
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besitzt Spezialorgane wie z.B. Welthandelsorganisation (WTO), Weltbank oder Internationaler Währungsfonds
Uno Internationaler Gerichtshof (IGH)
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Hauptrechtsprechungsorgan mit Sitz in Den Haag
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15 Mitglieder (unterschiedliche Nationalitäten gefordert)
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gewählt von der Generalversammlung und dem Sicherheitsrat
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9 – jährige Amtszeit der Richter
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kümmert sich um Rechtsstreitigkeiten einzelner Mitgliederstaaten
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Sicherheitsrat kann Entscheidungen des IGH durchsetzen
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IGH sind selbst keine Mittel zur Durchsetzung seiner Urteile gegeben
Sekretäriat
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Verwaltungs- bzw. Administrationsorgan der UNO mit Hauptsitz in New York
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administrative und organisatorische Aufgaben
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an der Spitze steht der Generalsekretär (seit dem 1. Januar 2007: Ban Ki-moon (Republik Korea))
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von der Generalversammlung gewählt
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5 – jährige Amtszeit
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baut den Hauptplan und die Durchführung der Finanzverwaltung auf
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repräsentiert die UNO / „Kopf der UNO“ (z.B. Sprecher in den Medien)
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Vermittler in Konflikten
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arbeitet im Auftrag von Generalversammlung und Sicherheitsrat (hat keine Entscheidungsbefugniss)
Aufgaben der Uno
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Sicherung eines „positiven Friedens“
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Vermeidung von Gewalt
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Gewährleistung von Grundlegenden Menschenrechten
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Schaffung gerechter sozialer Bedingungen
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arbeitet im „Prinzip der kollektiven Sicherheit“
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Streitigkeiten werden friedlich gelöst
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laut Artikel 2.4 herrscht Gewaltverbot
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UNO übernimmt Überwachungsrolle
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Kooperationsplattform für Staaten zur Bewältigung von Problemen wie z.B. Armut oder Gewalt
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übernimmt und schafft das Recht der anderen Staaten Krieg zu führen ab
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fällt vielen Staaten schwer wenn Interessen entgegenstehen z.B. der Einmarsch Irak in Kuwait
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Gewaltverbot hat zwei Ausnahmen
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1. bei einem Bruch oder einer Bedrohung des Weltfriedens kann der UN-Sicherheitsrat Zwangsmaßnahmen verhängen oder militärische Gewalt beschließen
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2. das Selbstverteidigungsrecht besagt, dass Staaten sich vor bewaffneten Angriffen verteidigen dürfen
Konfliktbewältigungsstrategien der UNO
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modifiziertes System kollektiver Sicherheit
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nur vom Sicherheitsrat ausführbar (z.B. verschiedene Embargos oder militärische Einsätze)
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Artikel 42 & 48: Embargos des Sicherheitsrates können auch von Mitgliedsstaaten verhängt werden
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1956 alternativ neues System der kollektiven Sicherheit – Friedenssicherung (Peacekeeping)
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Grund: Unwirksamkeit zur Zeiten des Kalten Krieges
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Agenda für den Frieden (1994): Friedensbewältigungsstrategien in ihren Grundzügen modifiziert
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Vorbeugende Diplomatie
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Einsatz diplomatischer Mittel
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Entstehung von Streitigkeiten verhindern
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bestehende Streitigkeiten eingrenzen
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Vorbeugende Einsätze
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präventive Truppeneinsätze, um Konflikte von vornherein zu verhindern
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können durch Zustimmung der Regierung oder aller Konfliktparteien erfolgen
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Friedensschaffung
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Prozess bis zum Friedensvertrag oder Waffenstillstand
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feindliche Parteien sollen durch friedliche Mittel zur Einigung gebracht werden
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Friedenssicherung
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personelle Präsenz der UN durch Einsatz von leichtbewaffneten Soldaten, Wahlbeobachtern und Polizisten zur Überwachung und Sicherung des Waffenstillstandes
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Zustimmung von Konfliktbeteiligten benötigt
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Friedensdurchsetzung
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Einsatz von stärker bewaffneten Truppen
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Maßnahmen zur Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Waffenruhe
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keine Friedenstruppen mehr
Herausforderung der Uno
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wachsende Anzahl von schwierigeren und komplexeren Problemen
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Struktur, Vorgehensweise und Entscheidungsvorgänge passen sich den Problemen nicht an
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multilaterale Kooperation vs. unilaterale Sonderwege für Mitglieder = Widerspruch/Problem
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Konsenszwang
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„Die großen Fünf“ besitzen das Vetorecht und sind im Gegensatz zu den anderen Mitgliedern priviligierter
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z.B. ist von ihnen die Aufnahme neuer Mitglieder oder die Änderung der Charta abhängig
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gewohnheitsmäßiger Gebrauch des Vetorechts (besonders 1945 – 1985) führt zur Blockade des Sicherheitsrates
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Friedensmissionen
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Friedenssicherungssystem kommt nicht zur Anwendung
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Mitgliederstaaten wollen Verfügungsgewalt über Truppen selbst behalten
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Ende der 40er Jahre entwickelten Blauhelmtruppen übernehmen die Arbeit
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Überwachung von Waffenstillständen und Friedensverträgen (z.B. im Kongo oder in Palästina)
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Problem: jahrzehntelange präsenz
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Folgeprobleme durch Zerfall des Ost-West-Konflikts mussten gelöst werden (z.B. Afghanistan, Nicaragua oder Angola)
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dort wurden Stellvertreterkriege geführt
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neue Herausforderungen durch Staatszerfall in Jugoslawien und Somalia
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1990: erstmals Anwendung militärischer Gewalt
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Grund: Überfall des Iraks auf Kuwait
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zwischen 1988 und 1992 wurden mehr Einsätze begonnen als seit der Gründung der UN
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die Qualität der Einsätze ändert sich
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Bürgerkrieg, Vertreibung, Menschenrechtsverletzung oder Genozid
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dadurch entstehen neue Anstrengungen
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Zusammengefasst
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Bildung militärisch robuster Mandate
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notfalls durch Waffengewalt gegen Friedensstörer
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Friedensmissionen durch zivile, polizeiliche oder administrative Funktionen erweitert
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durch so einen komplexen Wiederaufbau ganzer Gemeinwesen entwickelt sich der Begriff der Friedenskonsolidierung
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