Uno: Aufbau, Aufgaben und Ziele

Uno Aufbau
 
Allgemeines
 
  • gegründet am 26. Juni 1945 in San Francisco (51 Staaten)
  • basiert auf Atlantikcharta von 1941, welche folgende Punkte umfasst
  • Recht auf nationale Selbstbestimmung
  • freier Zugang zum Welthandel und Rohstoffe für alle
  • internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit
  • internationale Friedensordnung
  • Gewaltverzicht
  • Entmilitarisierung vonKonfliktstaaten
  • internationale Staatengemeinschaft zur Sicherung des Friedensbedingungens
  • verfügt über keine Streitkräfte, nur über Friedenstruppen (Blauhelme)
  • abhängig von den Truppen der Mitgliederstaaten
  • aktuell 193 Mitglieder
 

Uno Generalversammlung

  • wichtigstes Beratungsorgan
  • jedes Mitglied hat nur eine Stimme – Prinzip der souveränen Gleichheit
  • erörtert internationale Fragen und Angelegenheiten
  • wählt den Generalsekretär auf Vorschlag für 5 Jahre
  • wählt die nicht-ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates
  • jährliche Sitzung im September
  • kann völkerrechtliche Empfehlungen für Mitglieder abgeben (nicht bindend)
  • trotzdem großes politisches Gewicht
  • kann Vorschläge an den Sicherheitsrat abgeben
 

Uno Sicherheitsrat

  • zentrales Entscheidungsorgan der UNO
  • 5 ständige Mitglieder mit Veto-Recht (Russland, USA, China, Großbritannien, Frankreich)
  • 10 nicht-ständige Mitglieder, jeweils 2 Jahre (aktuell: Aserbaidschan, Deutschland, Guatemala, Indien, Kolumbien, Marokko, Pakistan, Portugal, Südafrika, Togo)
  • jährliche Wahl von 5 Mitgliedern für 2 Jahre
  • für einen verbindlichen Beschluss (Resolution) müssen 9 von 15 Mitgliedern zustimmen
  • ständiges Mitglied kann Veto-Recht einlegen und Beschluss verhindern
 

Uno Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC)

  • 54 Mitgliederstaaten
  • wird von der Generalversammlung für 3 Jahre gewählt
  • kümmert sich um wirtschaftliche, soziale und humanitäre Aufgaben wie z.B.
  • Hebung des allgemeinen Lebensstandards
  • Förderung der Menschenrechte
  • besitzt Spezialorgane wie z.B. Welthandelsorganisation (WTO), Weltbank oder Internationaler Währungsfonds

Uno Internationaler Gerichtshof (IGH)

  • Hauptrechtsprechungsorgan mit Sitz in Den Haag
  • 15 Mitglieder (unterschiedliche Nationalitäten gefordert)
  • gewählt von der Generalversammlung und dem Sicherheitsrat
  • 9 – jährige Amtszeit der Richter
  • kümmert sich um Rechtsstreitigkeiten einzelner Mitgliederstaaten
  • Sicherheitsrat kann Entscheidungen des IGH durchsetzen
  • IGH sind selbst keine Mittel zur Durchsetzung seiner Urteile gegeben
 
Sekretäriat
 
  • Verwaltungs- bzw. Administrationsorgan der UNO mit Hauptsitz in New York
  • administrative und organisatorische Aufgaben
  • an der Spitze steht der Generalsekretär (seit dem 1. Januar 2007: Ban Ki-moon (Republik Korea))
  • von der Generalversammlung gewählt
  • 5 – jährige Amtszeit
  • baut den Hauptplan und die Durchführung der Finanzverwaltung auf
  • repräsentiert die UNO / „Kopf der UNO“ (z.B. Sprecher in den Medien)
  • Vermittler in Konflikten
  • arbeitet im Auftrag von Generalversammlung und Sicherheitsrat (hat keine Entscheidungsbefugniss)
 

Aufgaben der Uno

  • Sicherung eines „positiven Friedens“
  • Vermeidung von Gewalt
  • Gewährleistung von Grundlegenden Menschenrechten
  • Schaffung gerechter sozialer Bedingungen
  • arbeitet im „Prinzip der kollektiven Sicherheit“
  • Streitigkeiten werden friedlich gelöst
  • laut Artikel 2.4 herrscht Gewaltverbot
  • UNO übernimmt Überwachungsrolle
  • Kooperationsplattform für Staaten zur Bewältigung von Problemen wie z.B. Armut oder Gewalt
  • übernimmt und schafft das Recht der anderen Staaten Krieg zu führen ab
  • fällt vielen Staaten schwer wenn Interessen entgegenstehen z.B. der Einmarsch Irak in Kuwait
  • Gewaltverbot hat zwei Ausnahmen
  • 1. bei einem Bruch oder einer Bedrohung des Weltfriedens kann der UN-Sicherheitsrat Zwangsmaßnahmen verhängen oder militärische Gewalt beschließen
  • 2. das Selbstverteidigungsrecht besagt, dass Staaten sich vor bewaffneten Angriffen verteidigen dürfen
 
Konfliktbewältigungsstrategien der UNO
 
  • modifiziertes System kollektiver Sicherheit
  • nur vom Sicherheitsrat ausführbar (z.B. verschiedene Embargos oder militärische Einsätze)
  • Artikel 42 & 48: Embargos des Sicherheitsrates können auch von Mitgliedsstaaten verhängt werden
  • 1956 alternativ neues System der kollektiven Sicherheit – Friedenssicherung (Peacekeeping)
  • Grund: Unwirksamkeit zur Zeiten des Kalten Krieges
  • Agenda für den Frieden (1994): Friedensbewältigungsstrategien in ihren Grundzügen modifiziert
  • Vorbeugende Diplomatie
  • Einsatz diplomatischer Mittel
  • Entstehung von Streitigkeiten verhindern
  • bestehende Streitigkeiten eingrenzen
  • Vorbeugende Einsätze
  • präventive Truppeneinsätze, um Konflikte von vornherein zu verhindern
  • können durch Zustimmung der Regierung oder aller Konfliktparteien erfolgen
  • Friedensschaffung
  • Prozess bis zum Friedensvertrag oder Waffenstillstand
  • feindliche Parteien sollen durch friedliche Mittel zur Einigung gebracht werden
  • Friedenssicherung
  • personelle Präsenz der UN durch Einsatz von leichtbewaffneten Soldaten, Wahlbeobachtern und Polizisten zur Überwachung und Sicherung des Waffenstillstandes
  • Zustimmung von Konfliktbeteiligten benötigt
  • Friedensdurchsetzung
  • Einsatz von stärker bewaffneten Truppen
  • Maßnahmen zur Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Waffenruhe
  • keine Friedenstruppen mehr
 

Herausforderung der Uno

  • wachsende Anzahl von schwierigeren und komplexeren Problemen
  • Struktur, Vorgehensweise und Entscheidungsvorgänge passen sich den Problemen nicht an
  • multilaterale Kooperation vs. unilaterale Sonderwege für Mitglieder = Widerspruch/Problem
  • Konsenszwang
  • Die großen Fünf“ besitzen das Vetorecht und sind im Gegensatz zu den anderen Mitgliedern priviligierter
  • z.B. ist von ihnen die Aufnahme neuer Mitglieder oder die Änderung der Charta abhängig
  • gewohnheitsmäßiger Gebrauch des Vetorechts (besonders 1945 – 1985) führt zur Blockade des Sicherheitsrates
  • Friedensmissionen
  • Friedenssicherungssystem kommt nicht zur Anwendung
  • Mitgliederstaaten wollen Verfügungsgewalt über Truppen selbst behalten
  • Ende der 40er Jahre entwickelten Blauhelmtruppen übernehmen die Arbeit
  • Überwachung von Waffenstillständen und Friedensverträgen (z.B. im Kongo oder in Palästina)
  • Problem: jahrzehntelange präsenz
  • Folgeprobleme durch Zerfall des Ost-West-Konflikts mussten gelöst werden (z.B. Afghanistan, Nicaragua oder Angola)
  • dort wurden Stellvertreterkriege geführt
  • neue Herausforderungen durch Staatszerfall in Jugoslawien und Somalia
  • 1990: erstmals Anwendung militärischer Gewalt
  • Grund: Überfall des Iraks auf Kuwait
  • zwischen 1988 und 1992 wurden mehr Einsätze begonnen als seit der Gründung der UN
  • die Qualität der Einsätze ändert sich
  • Bürgerkrieg, Vertreibung, Menschenrechtsverletzung oder Genozid
  • dadurch entstehen neue Anstrengungen
  • Zusammengefasst
  • Bildung militärisch robuster Mandate
  • notfalls durch Waffengewalt gegen Friedensstörer
  • Friedensmissionen durch zivile, polizeiliche oder administrative Funktionen erweitert
  • durch so einen komplexen Wiederaufbau ganzer Gemeinwesen entwickelt sich der Begriff der Friedenskonsolidierung

Kommentare

Eine Antwort zu „Uno: Aufbau, Aufgaben und Ziele“

  1. Avatar von Anna Lina
    Anna Lina

    das ist echt hilfreich, aber könnt mir auch sagen was genau reformiert werden soll?

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