Die Weimarer Verfassung: Zusammenfassung
19. Januar 1919
- Wahlen zur verfassungsgebenden Nationalversammlung
- Frauen haben erstmals ein passives und aktives Wahlrecht
- Ausschluss der Räterepublik und Befürwortung der parlamentarischen Demokratie [Republik]
-
SPD stärkste Fraktion [37,9%]
31. Juli
- Beschluss der Verfassung der Weimarer Republik [Vorbild 1848]
Die Weimarer Verfassung ist eine Mischverfassung:
Föderalistische Elemente:
- Die 18 Länder sind im Reichsrat vertreten (suspensives Veto) o Elemente der parlamentarischen Demokratie:
Elemente der parlamentarischen Demokratie:
- Der Reichstag (Vertretung des Volkes) wird in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl auf 4 Jahre gewählt.
- übt die Legislative aus
- kontorolliert die Exekutive
Elemente der präsidentiellen Demokratie:
Der Reichspräsident wird mit sehr weitreichenden Befugnissen ausgestattet:
-
Er hat den Oberbefehl über das Heer
-
Ernennt und entlässt die Regierung
-
Kann den Reichstag auflösen (Art. 25)
- Kann einen Volksentscheid herbeiführen
- Verstärkte Autorität durch Wahl direkt vom Volk auf sieben Jahre („Ersatzkaiser)
Artikel 48 (Notverordnungsparagraph)
Reichspräsident hat in Krisensituationen besondere Rechte; vor allem :
- Einsatz von Militär
- Außerkraftsetzung von Grundrechten
- Direkte (plebiszitäre) Demokratie:
- Volksentscheid / Volksbegehren
- Wahl des Reichspräsidenten
Grund-‐ und Menschenrechte
- Können jedoch durch Art.48 außer Kraft gesetzt werden
Probleme der Verfassung:
- Die starke Stellung des Reichspräsidenten
- Notverordnungsrecht
- Die Weimarer Verfassung setzt den mündigen, demokratischen Bürger voraus und gesteht ihm weitgehend Rechte zu. Diese Voraussetzung ist aber nicht gegeben:
- Ein großer Teil der Bevölkerung, auf der Linken wie auf der Rechten, ist antirepublikanisch eingestellt.
- Symbol der mangelnden Identifizierung mit der Republik ist der Flaggenstreit: Nationalfarben sind Schwarz-‐Rot-‐Gold; Monarchistischen Gegner setzen jedoch die Schwarz-‐Weiß-‐ Roten Farben des Kaiserreichs als Handelsflagge durch.
- Das Verhältniswahlrecht
- Begünstigt das Aufkommen von Splitterparteien und stärkt die radikalen antirepublikanischen Minderheiten.
- Es erschwert die Bildung klarer Mehrheiten; dadurch Schwächung
- des Parlaments
- Das einfache Misstrauensvotum
- Negative Maßnahme; führt zwar zur Absetzung des Kanzlers, regelt aber nicht die Nachfolge; unterbricht somit die Kontinuität der Regierungsarbeit.
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