Die Weimarer Verfassung: Zusammenfassung

 

Die Weimarer Verfassung: Zusammenfassung

19. Januar 1919

  •  Wahlen zur verfassungsgebenden Nationalversammlung

 

  • Frauen haben erstmals ein passives und aktives Wahlrecht
    • Ausschluss der Räterepublik und Befürwortung der parlamentarischen Demokratie [Republik]
    • SPD stärkste Fraktion [37,9%]

31. Juli

  • Beschluss der Verfassung der Weimarer Republik [Vorbild 1848]

 

Die Weimarer Verfassung ist eine Mischverfassung: 

Föderalistische Elemente:

  • Die 18 Länder sind im Reichsrat vertreten (suspensives Veto) o Elemente der parlamentarischen Demokratie:
     

Elemente der parlamentarischen Demokratie:

  • Der Reichstag (Vertretung des Volkes) wird in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl auf 4 Jahre gewählt.
  • übt die Legislative aus
  • kontorolliert die Exekutive

Elemente der präsidentiellen Demokratie:

Der Reichspräsident wird mit sehr weitreichenden Befugnissen ausgestattet:

  • Er hat den Oberbefehl über das Heer

  • Ernennt und entlässt die Regierung

  • Kann den Reichstag auflösen (Art. 25)

  • Kann einen Volksentscheid herbeiführen
    • Verstärkte Autorität durch Wahl direkt vom Volk auf sieben Jahre („Ersatzkaiser)

Artikel 48 (Notverordnungsparagraph)

Reichspräsident hat in Krisensituationen besondere Rechte; vor allem :

  • Einsatz von Militär
  • Außerkraftsetzung von Grundrechten
  • Direkte (plebiszitäre) Demokratie:
  • Volksentscheid / Volksbegehren
  • Wahl des Reichspräsidenten

Grund-­‐ und Menschenrechte

  • Können jedoch durch Art.48 außer Kraft gesetzt werden

 

 

Probleme der Verfassung:

  • Die starke Stellung des Reichspräsidenten
  • Notverordnungsrecht
  •  Die Weimarer Verfassung setzt den mündigen, demokratischen Bürger voraus und gesteht ihm weitgehend Rechte zu. Diese Voraussetzung ist aber nicht gegeben:
  • Ein großer Teil der Bevölkerung, auf der Linken wie auf der Rechten, ist antirepublikanisch eingestellt.
  • Symbol der mangelnden Identifizierung mit der Republik ist der Flaggenstreit: Nationalfarben sind Schwarz-­‐Rot-­‐Gold; Monarchistischen Gegner setzen jedoch die Schwarz-­‐Weiß-­‐ Roten Farben des Kaiserreichs als Handelsflagge durch.
  • Das Verhältniswahlrecht
    •  Begünstigt das Aufkommen von Splitterparteien und stärkt die radikalen antirepublikanischen Minderheiten.
    • Es erschwert die Bildung klarer Mehrheiten; dadurch Schwächung
    • des Parlaments
  • Das einfache Misstrauensvotum
    • Negative Maßnahme; führt zwar zur Absetzung des Kanzlers, regelt aber nicht die Nachfolge; unterbricht somit die Kontinuität der Regierungsarbeit.

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