Die Verfassung der DDR

Die Verfassung der DDR

Art.1:
Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer Staat derArbeiter und Bauern. Sie ist die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-­‐leninistischen Partei.

Deutschland ist eine unteilbare demokratische Republik[…]es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit

  • Grundrechte:
    o wurden ständig verletzt

  • Weimarer Verfassung als Vorbild mit marxistischen Abänderungen

  • sozialistische Gesellschaftsordnung

  • keine Gewaltenteilung

  • streng zentralistisch

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